Studienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes schreibt auf ihrer Webseite: „Professorinnen und Professoren innerhalb der Europäischen Union sind berechtigt, einzelne Studierende vorzuschlagen, die in Seminaren, Vorlesungen oder Prüfungen durch hervorragende Leistungen und eine weit überdurchschnittliche fachliche Begabung aufgefallen sind. Der Vorschlag erfolgt durch ein formloses Gutachten.“

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