Wissenschaftfreiheit

Die Zeitschrift Forschung und Lehre (4,2011) geht auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit wie folgt ein: Dem Freiheitsrecht liege der Gedanke zugrunde, „dass gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten diene.“ Als Informatiker würde man sagen, dass die Suche nach neuen Lösungen am besten ohne Einschränkungen, auch ohne noch so „gute Absichten“, sondern völlig frei erfolge: Wenn man den Suchraum nicht einschränkt, dann können sich Lösungen ergeben, die man ohne diese Einschränkung nicht hätte finden können. Das ist kein Aufruf zur Amoralität, sondern das Ergebnis erfahrener Geschichte. Wenn Galileo Galilei den damaligen Vorstellungen von Ethik und Moralität gefolgt wäre, hätte er seinen Befreiungsweg in die wissenschaftliche Denkweise nicht gehen können.

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